Kosten

Als staatlich anerkannte Schule erhalten wir eine finanzielle Förderung durch das Bundesland Hessen. Diese Förderung – in Form einer Pauschale pro Schüler*in – deckt jedoch nicht alle anfallenden Kosten. Ein Teil der Kosten finanzieren wir daher durch das monatliche Schulgeld für Ihr Kind.

Neben dem Schulgeld fallen noch Kosten für unser frisch zubereitetes Mittagsessen (Allergien werden berücksichtigt), für freiwillige Nachmittagsangebote sowie eine einmalige Aufnahmegebühr an.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind 30 Prozent des Schulgeldes an einer staatlich anerkannten inländischen Ersatzschule bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 5.000 als Sonderausgabe abzugsfähig. Typische Ersatzschulen sind u.a. die privaten Montessori-Schulen. Sie erhalten automatisch für jedes abgelaufene Kalenderjahr eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen.

Preisliste (gültig ab dem 01.08.2023)

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Schulgeld Grundschule
(jährliche Erhöhung zum 1.8. um 3%)
518 € (monatlich)
Schulgeld Vorschule Montinis
(jährliche Erhöhung zum 1.8. um 3%)
460 € (monatlich)
Schulgeld für gleichzeitig betreute Geschwister Für das 2. Kind: 75%
Ab dem 3. Kind: 25%
(des regulären Schulgelds)
Zuschlag für Kinder aus Rheinland-Pfalz (1) 35 € (monatlich)
Schuleingangssichtung 40 €
Einlage, unverzinsliches Darlehen (2) 1.750 €
Aufnahmegebühr Grundschule 777 €
Aufnahmegebühr Vorschule Montinis 690 €
Mittagessen Montag-Donnerstag (3) 17 € (pro Essenswoche)
Mittagessen Montag-Freitag 21,25 € (pro Essenswoche)
Zuschlag für gluten- und laktosefreie Ernährung 2,50 € (pro Essenswoche)
Nachmittagssnack 0,70 € (pro Tag)
Nachmittagsangebote 32,50 € (pro Angebot und Monat)
Fahrtkostenpauschale Sport/Schwimmen 7,50 € (monatlich)
Materialpauschale 65 € (jährlich)
Ferienbetreuung 35 € (pro Woche)
Ausgleich für Fremdvergabe des Putzdienstes 7,50 € (monatlich)

Über die schultägliche Betreuung hinaus bietet die Montessori Schule Wiesbaden in den hessischen Schulferien eine Ferienbetreuung von insgesamt 7 Wochen an. Für die Teilnahme an einer Ferienwoche berechnen wir 35 € pro Woche plus Verpflegung.

(1) Der Rheinland-Pfalz-Zuschlag entspricht dem hessischen Gastschulzuschuss. Durch Änderung des
Ersatzschulfinanzierungsgesetzes wird dieser Zuschlag mit Stand 19.03.2014 aktuell nicht erhoben.

(2) Die Einlage wird im November nach dem fristgerechten Ausscheiden des Kindes zurückerstattet.
(3) Das Mittagessen ist montags bis donnerstags obligatorisch, freitags ist die Teilnahme optional.